Reglement MiniCart

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Allgemeines zu den Regeln

Am 05. Februar 2011 wurde auf der all jährigen Besprechung der Welmeisterschaftläufe ein neues Reglement und eine neue Altersklassen-Teilung ausgelegt.

Die Amateurklasse wurde durch das neue Reglement so ergänzt dass nun auch "Renn-Neulinge" eine faire Chance auf einen Sieg haben.

Im Bereich der Profi- und Jugendklasse gab es nur mäßige bis gar keine Veränderungen.

Als MiniCart dürfen Rutschfahrzeuge aus verschiedenen Materialien von verschiedenen Herstellern verwendet werden.

Regelungen der Altersklassen

Original MiniCart Klasse:
ab 12 Jahrenur unveränderte Rutschfahrzeuge zugelassen
Kinderklasse:
3 - 6 Jahrenur unveränderte Rutschfahrzeuge zugelassen
7 - 9 Jahrenur unveränderte Rutschfahrzeuge zugelassen
10 - 12 Jahrenur unveränderte Rutschfahrzeuge zugelassen
Jugendklasse:
12 - 16 Jahremodifiziertes MiniCart gemäß Reglement zugelassen
(jedoch Beschränkung beim Gewicht auf max. 20 kg)
Amateurklasse:
ab 16 Jahremodifiziertes MiniCart gemäß Reglement zugelassen
(jedoch Beschränkung beim Gewicht auf max. 20 kg)
Profiklasse:
ab 18 Jahremodifiziertes MiniCart gemäß Reglement zugelassen

Die Jugend- und Amateurklasse wird analog zur Profiklasse in einer eigenen Weltrangliste festgehalten.

Der Verband kann nach Rücksprache mit den Unterverbänden Kindern bzw. Jugendliche die durch besonderes sicheres und fahrerisches Können "hervorstechen" eine Sonderlizenz ausstellen um in einer entsprechend höheren Klasse zu fahren. Diese Sonderlizenz nennt sich Wildcard

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Regelungen der Jugend und Profiklasse

  1. Der MiniCartkörper des Rutschfahrzeuges darf nicht in Einzelteile zerlegt und durch irgendwelche Hilfsmittel künstlich verlängert oder verbreitert werden. Das MiniCart muss mindestens 4 Räder haben.

  2. Die MiniCarts dürfen folgende Maße nicht überschreiten:
    Gesamtbreite: max. 500 mm, Gesamtlänge: max. 800 mm oder Originallänge, Gesamthöhe: max. 550 mm,
    Rad Ø max. 240 mm, Gewicht Profis: max. 40 kg, Gewicht Jugendliche: max. 20 kg.

  3. Jeder Fahrer muss ein akustisches Warngerät (Hupe) am Fahrzeug befestigt haben.

  4. Bei dem Training sowie bei dem eigentlichen Rennen der Profis oder Jugendlichen, muss der Fahrer
    einen Visierhelm und Schutzkleidung (Jacke, lange Hose, Lederhandschuhe, Protektoren) tragen.

  5. Jeder Starter kann nur mit einem Fahrzeug teilnehmen. Ersatzfahrzeuge sind nicht erlaubt.

  6. Der Starter bzw. Teilnehmer nimmt an dem Rennen bzw. der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil und versichert, dass er am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Jugendlichen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zwingend nötig.

  7. Halten, stoßen, ziehen oder ähnliche Körperkontakte während des Rennens werden mit sofortiger Disqualifikation geahndet.

  8. Der Start erfolgt aus dem Stillstand, sowie aus dem natürlichen Gefälle der Strecke ohne körperlichen
    Einsatz, wobei die Vorderkante des Fahrzeuges an der Startklappe (Höhe: 120 mm) anliegen muss, und im
    Zieleinlauf die Vorderkante des Fahrzeuges entscheidet. Für die Startseite entscheidet das Los.

  9. Für die gesamte Sicherheit ist der austragende Verein selbst zuständig. Der MiniCartClub Deutschland e.V. haftet nicht.

  10. Es ist kein Antrieb, genereller Art gestattet.

  11. Scharfe Ecken und Kanten sind am Fahrzeug nicht erlaubt.

  12. Alkohol ist für den Zeitraum des Freien Trainings und am Tag des Rennens (bis zum Ausscheiden) verboten. Bei Verstoß erfolgt eine sofortige Disqualifikation und Streichung der bis dahin an diesem Rennen erreichten Weltranglistenpunkte. Dies hat der Fahrer ausdrücklich anzuerkennen.

  13. Der Fahrer erhält bei seinem ersten Rennen vom Hauptverband eine Startnummer gegen ein Pfand von
    10 Euro. Der Fahrer verpflichtet sich diese Startnummer bei jedem Rennen mitzubringen. Bei Verlust
    bzw. nicht mitbringen am Veranstaltungstag muss er eine neue Startnummer erwerben.

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Regelungen der Amateurklasse

  1. Für den Umbau der MiniCarts der Amateure gelten folgende Beschränkungen:

    - Die MiniCarts sollten optisch und technisch weitestgehend seriennah bleiben.
    - Der MiniCartkörper darf verstärkt werden.
  2. Geändert werden dürfen Lenkrad, Achsen, Lenkung und Räder mit folgenden Beschränkungen:

    - Gesamtbreite: max. 400 mm
    - Gesamtlänge: Serienlänge des Rutschfahrzeuges
    - Gesamthöhe: max. 550 mm. Nur das Lenkrad bzw. nur die Lenkstange darf erhöht und versetzt werden.
    - Raddurchmesser: Die Räder müssen in den Serienradkasten des Rutschfahrzeuges hinein passen.
    - Achsabstand: Serienachsabstand des Rutschfahrzeuges +/- 2 cm bei Vorder- und Rückseite.
    - Gewicht: max. 20 kg
    - Die Lenkung des Rutschfahrzeuges darf aus Metall nachgebaut werden.

    Anbauteile dürfen über einen gedachten Quader mit den Serienabmessungen des Rutschfahrzeuges, sowie der Höhe von 550 mm nicht hinaus ragen.

  3. Der MiniCartkörper des Rutschfahrzeuges darf nicht in Einzelteile zerlegt und durch irgendwelche Hilfsmittel künstlich verlängert oder verbreitert werden. Das MiniCart muss mindestens 4 Räder haben.

  4. Jeder Fahrer muss ein akustisches Warngerät (Hupe) am Fahrzeug befestigt haben.

  5. Bei dem Training sowie bei dem eigentlichen Rennen der Amateure, muss der Fahrer
    einen Visierhelm und Schutzkleidung (Jacke, lange Hose, Lederhandschuhe, Protektoren) tragen.

  6. Jeder Starter kann nur mit einem Fahrzeug teilnehmen. Ersatzfahrzeuge sind nicht erlaubt.

  7. Der Starter bzw. Teilnehmer nimmt an dem Rennen bzw. der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil und versichert, dass er am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Jugendlichen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zwingend nötig.

  8. Halten, stoßen, ziehen oder ähnliche Körperkontakte während des Rennens werden mit sofortiger Disqualifikation geahndet.

  9. Der Start erfolgt aus dem Stillstand, sowie aus dem natürlichen Gefälle der Strecke ohne körperlichen
    Einsatz, wobei die Vorderkante des Fahrzeuges an der Startklappe (Höhe: 120 mm) anliegen muss, und im
    Zieleinlauf die Vorderkante des Fahrzeuges entscheidet. Für die Startseite entscheidet das Los.

  10. Für die gesamte Sicherheit ist der austragende Verein selbst zuständig. Der MiniCartClub Deutschland e.V. haftet nicht.

  11. Es ist kein Antrieb, genereller Art gestattet.

  12. Scharfe Ecken und Kanten sind am Fahrzeug nicht erlaubt.

  13. Alkohol ist für den Zeitraum des Freien Trainings und am Tag des Rennens (bis zum Ausscheiden) verboten. Bei Verstoß erfolgt eine sofortige Disqualifikation und Streichung der bis dahin an diesem Rennen erreichten Weltranglistenpunkte. Dies hat der Fahrer ausdrücklich anzuerkennen.

  14. Der Fahrer erhält bei seinem ersten Rennen vom Hauptverband eine Startnummer gegen ein Pfand von
    10 Euro. Der Fahrer verpflichtet sich diese Startnummer bei jedem Rennen mitzubringen. Bei Verlust
    bzw. nicht mitbringen am Veranstaltungstag muss er eine neue Startnummer erwerben.

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Regelungen der Kinderklasse

  1. Zugelassen sind nur Rutschfahrzeuge im Original-Zustand mit Plastik- oder Flüsterreifen. Es dürfen keine Jako-O Rennreifen gefahren werden, da solche Räder mit Kugellager bestückt sind.

  2. Bei dem Training sowie bei dem eigentlichen Rennen der Kinderklasse, müssen die Kinder Schutzkleidung
    wie Helm, Ellenbogen-, Hand- und Knieschützer, Langarm-Shirt und lange Hose sowie festes Schuhwerk
    (keinesfalls Sandalen) tragen.

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Regelungen des Original MiniCart-Rennens

  1. Zugelassen sind nur Rutschfahrzeuge im Original-Zustand mit Plastik- oder Flüsterreifen. Es dürfen keine Jako-O Rennreifen gefahren werden, da solche Räder mit Kugellager bestückt sind.
    Die Lenkstange kann für bessere Beinfreiheit um 10 cm verlängert werden. Radsicherungen wie Radmuttern oder Splinte sind erlaubt.

  2. Bei dem Training sowie bei dem eigentlichen Rennen der Originalklasse, müssen die Fahrer Schutzkleidung
    wie Helm besser noch Visierhelm, Ellenbogen-, Hand- und Knieschützer, Langarm-Shirt und lange Hose sowie festes Schuhwerk tragen.

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Die Weltranglistenbewertung

Der MiniCartClub Deutschland e. V. hat seit dem Jahre 1998 ein System eingeführt, wo alle lizenzierten Fahrer in einer Weltrangliste festgehalten werden. Die ersten 64 Fahrer aus dieser Liste qualifizieren sich automatisch für
die Deutsche Meisterschaft. Zudem werden die besten acht Fahrer im Rennsystem gesetzt. Um in dieser Liste möglichst weit nach oben zu kommen, ist es nötig, an möglichst vielen lizenzierten Qualifikationsrennen teilzunehmen. Die zeitliche Geltung der Punkte ist bis zum 31.12. des jeweiligen Rennjahres.

Die Weltranglistenbewertung (seit 2008):
1.Platz: 100 Punkte 8.Platz: 30 Punkte
2.Platz: 80 Punkte 9.-12.Platz: 25 Punkte
3.Platz: 60 Punkte 13.-16.Platz: 20 Punkte
4.Platz: 50 Punkte 17.-24.Platz: 15 Punkte
5.Platz: 45 Punkte 25.-32.Platz: 10 Punkte
6.Platz: 40 Punkte 33.-48.Platz: 5 Punkte
7.Platz: 35 Punkte 49.-64.Platz: 1 Punkte

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